Landgericht Münster, 2016-11-29, 5 T 758/16

5 T 758/16Kantonsgericht29.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 758/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-29

Aktenzeichen: 5 T 758/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:1129.5T758.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200,00 € festgesetzt.

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