5 T 758/16•Landgericht Münster, 2016-11-29, 5 T 758/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 758/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-29
Aktenzeichen: 5 T 758/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:1129.5T758.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200,00 € festgesetzt.
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