2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16•Landgericht Münster, 2016-01-28, 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16
Landgericht Münster, 2016-01-28, 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16
2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16Kantonsgericht28.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-28
Aktenzeichen: 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0128.2QS540JS6.16.5.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer - Beschwerdekammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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