5 T 681/15•Landgericht Münster, 2016-01-15, 5 T 681/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 681/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-15
Aktenzeichen: 5 T 681/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0115.5T681.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der Feststellungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt, wobei Dolmetscherkosten im gesamten erst- und zweitinstanzlichen Verfahren nicht erhoben werden.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 Euro.
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