Landgericht Münster, 2016-01-15, 5 T 681/15

5 T 681/15Kantonsgericht15.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 681/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-15

Aktenzeichen: 5 T 681/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0115.5T681.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der Feststellungsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt, wobei Dolmetscherkosten im gesamten erst- und zweitinstanzlichen Verfahren nicht erhoben werden.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 Euro.

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