Landgericht Münster, 2015-12-19, 03 S 110/15

03 S 110/15Kantonsgericht19.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 03 S 110/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-19

Aktenzeichen: 03 S 110/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1219.03S110.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivil-Berufungs-Kammer

Tenor

weist die Kammer darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung - auch im Kosteninteresse - zurückgenommen wird.

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