Landgericht Münster, 2015-11-11, 16 O 229/14

16 O 229/14Kantonsgericht11.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 229/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-11

Aktenzeichen: 16 O 229/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1111.16O229.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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