02 O 127/15•Landgericht Münster, 2015-11-04, 02 O 127/15
Landgericht Münster, 2015-11-04, 02 O 127/15
02 O 127/15Kantonsgericht04.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 127/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-04
Aktenzeichen: 02 O 127/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1104.02O127.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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