Landgericht Münster, 2015-11-04, 02 O 127/15

02 O 127/15Kantonsgericht04.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 127/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-04

Aktenzeichen: 02 O 127/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1104.02O127.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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