02 O 61/15•Landgericht Münster, 2015-11-02, 02 O 61/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 61/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-02
Aktenzeichen: 02 O 61/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1102.02O61.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.390,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2014 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von Honorarforderungen des Rechtsanwalt X in Höhe von 430,40 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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