Landgericht Münster, 2015-11-02, 02 O 61/15

02 O 61/15Kantonsgericht02.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 61/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-02

Aktenzeichen: 02 O 61/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1102.02O61.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.390,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2014 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von Honorarforderungen des Rechtsanwalt X in Höhe von 430,40 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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