Landgericht Münster, 2015-10-13, 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14

9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14Kantonsgericht13.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-13

Aktenzeichen: 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1013.9KLS200JS2.14.32.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte T wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte N wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte U wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 25 Abs. 2 StGB

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