9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14•Landgericht Münster, 2015-10-13, 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14
Landgericht Münster, 2015-10-13, 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14
9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14Kantonsgericht13.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-13
Aktenzeichen: 9 KLs 200 Js 2/14 - 32/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1013.9KLS200JS2.14.32.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte T wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte N wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte U wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 25 Abs. 2 StGB
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