Landgericht Münster, 2015-10-12, 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15

2 Qs-89 Js 1834/15-76/15Kantonsgericht12.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-12

Aktenzeichen: 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1012.2QS89JS1834.15.76.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Betroffenen in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, als unbegründet verworfen.

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