2 Qs-89 Js 1834/15-76/15•Landgericht Münster, 2015-10-12, 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15
Landgericht Münster, 2015-10-12, 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15
2 Qs-89 Js 1834/15-76/15Kantonsgericht12.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-12
Aktenzeichen: 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1012.2QS89JS1834.15.76.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Betroffenen in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, als unbegründet verworfen.
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