Landgericht Münster, 2015-09-29, 115 O 81/14

115 O 81/14Kantonsgericht29.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 115 O 81/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: 115 O 81/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0929.115O81.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

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