014 O 336/14•Landgericht Münster, 2015-09-29, 014 O 336/14
Landgericht Münster, 2015-09-29, 014 O 336/14
014 O 336/14Kantonsgericht29.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 014 O 336/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-29
Aktenzeichen: 014 O 336/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0929.014O336.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger € 11.806,88 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.11.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits haben die Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% abwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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