2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15•Landgericht Münster, 2015-09-23, 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15
Landgericht Münster, 2015-09-23, 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15
2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15Kantonsgericht23.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-23
Aktenzeichen: 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0923.2QS72JS1152.15.71.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafkammer als Beschwerdekammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Tecklenburg vom 13.04.2015 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt S.Q. aus C. als Verteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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