Landgericht Münster, 2015-09-23, 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15

2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15Kantonsgericht23.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-23

Aktenzeichen: 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0923.2QS72JS1152.15.71.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafkammer als Beschwerdekammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Tecklenburg vom 13.04.2015 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt S.Q. aus C. als Verteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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