011 O 70/14•Landgericht Münster, 2014-07-10, 011 O 70/14
Landgericht Münster, 2014-07-10, 011 O 70/14
011 O 70/14Kantonsgericht10.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 011 O 70/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-10
Aktenzeichen: 011 O 70/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0710.011O70.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Szubin (Polen) vom 28.06.2012 mit dem Tenor,
I. der Betrag von 26.000,00 Zloty (in Worten: sechsundzwanzigtausend Zloty) zuzüglich gesetzlicher Zinsen vom 1. Juni 2011 bis zum Zahlungstag ist von der Beklagten O zugunsten des Klägers D zu zahlen;
II. die Prozesskosten von 3.913,14 Zloty (in Worten: dreitausendneunhundertdreizehn Zloty 14 Groschen) sind von der Beklagten zugunsten des Klägers zu tragen
ist wegen dieser Verpflichtungen mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.
Die Kosten dieses Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Wert des Verfahrens wird auf 6.295,84 € festgesetzt.
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