Landgericht Münster, 2014-06-30, 012 O 470/12

012 O 470/12Kantonsgericht30.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 012 O 470/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-30

Aktenzeichen: 012 O 470/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0630.012O470.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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