Landgericht Münster, 2014-05-08, 102 O 82/13

102 O 82/13Kantonsgericht08.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 102 O 82/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-08

Aktenzeichen: 102 O 82/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0508.102O82.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.214,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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