03 S 37/14•Landgericht Münster, 2014-05-05, 03 S 37/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 03 S 37/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-05
Aktenzeichen: 03 S 37/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0505.03S37.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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