Landgericht Münster, 2014-04-24, 114 O 110/12

114 O 110/12Kantonsgericht24.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 114 O 110/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-24

Aktenzeichen: 114 O 110/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0424.114O110.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 509.646,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der zwei Fondsanteile an der L im Nennwert von je 300.000,00 US-$.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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