02 O 462/11•Landgericht Münster, 2014-04-23, 02 O 462/11
Landgericht Münster, 2014-04-23, 02 O 462/11
02 O 462/11Kantonsgericht23.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 462/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-23
Aktenzeichen: 02 O 462/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0423.02O462.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trät der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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