04 O 172/12•Landgericht Münster, 2014-04-17, 04 O 172/12
Landgericht Münster, 2014-04-17, 04 O 172/12
04 O 172/12Kantonsgericht17.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 04 O 172/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-17
Aktenzeichen: 04 O 172/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0417.04O172.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 6.000,00 € Schmerzensgeld anlässlich des Unfallereignisses vom 04.04.2011 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.04.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger jedweden weiteren zukünftigen immateriellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 04.04.2011 zu ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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