Landgericht Münster, 2014-03-19, 024 O 16/14

024 O 16/14Kantonsgericht19.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 024 O 16/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-19

Aktenzeichen: 024 O 16/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0319.024O16.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird dem Antragsgegner unter Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten aufgegeben, es zu unterlassen,

(siehe Tenor) *1

Der Antragsgegner trägt die Kosten dieses Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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