04 O 331/13•Landgericht Münster, 2014-03-18, 04 O 331/13
Landgericht Münster, 2014-03-18, 04 O 331/13
04 O 331/13Kantonsgericht18.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 04 O 331/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 04 O 331/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0318.04O331.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.