3 S 134/13•Landgericht Münster, 2014-02-04, 3 S 134/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 3 S 134/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-04
Aktenzeichen: 3 S 134/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0204.3S134.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-)Kammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten vom 13.08.2013 gegen das Urteil des Amtsgerichts Dülmen vom 20.06.2013, Az. 3 C 377/12, wird kostpflichtig gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 1.323,37 € festgesetzt.
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