Landgericht Münster, 2014-01-31, 08 O 504/12

08 O 504/12Kantonsgericht31.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 O 504/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-31

Aktenzeichen: 08 O 504/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0131.08O504.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.990,10 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 7640,00 € seit dem 04.09.2009 und aus einem Betrag von 350,10 € seit dem 18.01.2013. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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