08 O 504/12•Landgericht Münster, 2014-01-31, 08 O 504/12
Landgericht Münster, 2014-01-31, 08 O 504/12
08 O 504/12Kantonsgericht31.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 O 504/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-31
Aktenzeichen: 08 O 504/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0131.08O504.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.990,10 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 7640,00 € seit dem 04.09.2009 und aus einem Betrag von 350,10 € seit dem 18.01.2013. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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