05 T 693/13 LG Münster•Landgericht Münster, 2014-01-29, 05 T 693/13 LG Münster
Landgericht Münster, 2014-01-29, 05 T 693/13 LG Münster
05 T 693/13 LG MünsterKantonsgericht29.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 693/13 LG Münster — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-29
Aktenzeichen: 05 T 693/13 LG Münster
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0129.05T693.13LG.M252N.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil- (Beschwerde-) Kammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 09.09.2013 wird aufgehoben.
Der Antrag der Gläubigerin auf Widerruf der Restschuldbefreiung vom 14.08.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens über den Widerrufsantrag vom 14.08.2013 und die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
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