Landgericht Münster, 2013-12-20, 012 O 274/12

012 O 274/12Kantonsgericht20.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 012 O 274/12 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-20

Aktenzeichen: 012 O 274/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:1220.012O274.12.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage ist hinsichtlich des Antrags zu 1 dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1 und der Beklagte zu 2 als Gesamtschuldner dazu verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu erstatten, die der Klägerin aufgrund der fehlerhaften Planung und Errichtung des Bauvorhabens U Gebäude x Pstraße 00-00, 00000 F, entstanden sind oder noch entstehen werden.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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