Landgericht Münster, 2013-10-11, 7 KLs-45 Js 878/10-14/12

7 KLs-45 Js 878/10-14/12Kantonsgericht11.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 7 KLs-45 Js 878/10-14/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-11

Aktenzeichen: 7 KLs-45 Js 878/10-14/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:1011.7KLS45JS878.10.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 I, 25 II, 52, 56 I, II StGB

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