7 KLs-45 Js 878/10-14/12•Landgericht Münster, 2013-10-11, 7 KLs-45 Js 878/10-14/12
Landgericht Münster, 2013-10-11, 7 KLs-45 Js 878/10-14/12
7 KLs-45 Js 878/10-14/12Kantonsgericht11.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7 KLs-45 Js 878/10-14/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-11
Aktenzeichen: 7 KLs-45 Js 878/10-14/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:1011.7KLS45JS878.10.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 I, 25 II, 52, 56 I, II StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.