Landgericht Münster, 2013-07-15, 02 O 494/11

02 O 494/11Kantonsgericht15.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 494/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-15

Aktenzeichen: 02 O 494/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0715.02O494.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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