026 O 76/12•Landgericht Münster, 2013-06-26, 026 O 76/12
Landgericht Münster, 2013-06-26, 026 O 76/12
026 O 76/12Kantonsgericht26.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 026 O 76/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-26
Aktenzeichen: 026 O 76/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0626.026O76.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 06.02.2013 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis; die übrigen Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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