Landgericht Münster, 2013-06-26, 026 O 76/12

026 O 76/12Kantonsgericht26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 026 O 76/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: 026 O 76/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0626.026O76.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.02.2013 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis; die übrigen Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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