1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)•Landgericht Münster, 2013-04-23, 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)
Landgericht Münster, 2013-04-23, 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)
1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)Kantonsgericht23.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-23
Aktenzeichen: 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0423.1KLS540JS200.12.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer – Jugendkammer -
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung von 33 Menschen und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu zwei Jahren Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, und zu einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auflagen aufzuerlegen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 308 Abs. 1,2; 223, 224 Abs. 1 Nr. 2; 27, 52, 53, 56 StGB;
§§ 3, 27 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG;
§§ 1, 3, 16a, 21, 74 JGG.
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