Landgericht Münster, 2013-04-23, 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)

1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)Kantonsgericht23.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-23

Aktenzeichen: 1 KLs 540 Js 200/12 (22/12)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0423.1KLS540JS200.12.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer – Jugendkammer -

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung von 33 Menschen und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu zwei Jahren Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, und zu einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auflagen aufzuerlegen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 308 Abs. 1,2; 223, 224 Abs. 1 Nr. 2; 27, 52, 53, 56 StGB;

§§ 3, 27 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG;

§§ 1, 3, 16a, 21, 74 JGG.

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