Landgericht Münster, 2013-04-04, 08 O 314/11

08 O 314/11Kantonsgericht04.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 O 314/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-04

Aktenzeichen: 08 O 314/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0404.08O314.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Rechtsstreit ist hinsichtlich des Antrags, die Beklagte zur Löschung des Benutzerkontos mit dem Namen „C“ zu verurteilen (vormaliger Antrag zu 3), erledigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist – wegen der Kosten – gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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