08 O 314/11•Landgericht Münster, 2013-04-04, 08 O 314/11
Landgericht Münster, 2013-04-04, 08 O 314/11
08 O 314/11Kantonsgericht04.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 O 314/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-04
Aktenzeichen: 08 O 314/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0404.08O314.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Rechtsstreit ist hinsichtlich des Antrags, die Beklagte zur Löschung des Benutzerkontos mit dem Namen „C“ zu verurteilen (vormaliger Antrag zu 3), erledigt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist – wegen der Kosten – gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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