Landgericht Münster, 2013-03-28, 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)

2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)Kantonsgericht28.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0328.2KS30JS123.12.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer

Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen

Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften: §§ 227 Abs. 1, Abs. 2, 21 StGB.

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