2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)•Landgericht Münster, 2013-03-28, 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)
Landgericht Münster, 2013-03-28, 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)
2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)Kantonsgericht28.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: 2 Ks 30 Js 123/12 (13/12)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0328.2KS30JS123.12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer
Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen
Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: §§ 227 Abs. 1, Abs. 2, 21 StGB.
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