16 O 394/12•Landgericht Münster, 2013-03-06, 16 O 394/12
Landgericht Münster, 2013-03-06, 16 O 394/12
16 O 394/12Kantonsgericht06.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 394/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-06
Aktenzeichen: 16 O 394/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0306.16O394.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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