5 T 111/13•Landgericht Münster, 2013-03-01, 5 T 111/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 111/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-01
Aktenzeichen: 5 T 111/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0301.5T111.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-) Kammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
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