Landgericht Münster, 2013-01-24, 05 T 470/12

05 T 470/12Kantonsgericht24.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 05 T 470/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-24

Aktenzeichen: 05 T 470/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0124.05T470.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-) Kammer

Normen: ZPO §§ 850 d, 850 f Abs.1b

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Beschwerdeführerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus Steinfurt bewilligt.

Das Hauptsacheverfahren wird zu erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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