19 StL 5/12•Landgericht Münster, 2013-01-18, 19 StL 5/12
Landgericht Münster, 2013-01-18, 19 StL 5/12
19 StL 5/12Kantonsgericht18.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 19 StL 5/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-18
Aktenzeichen: 19 StL 5/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0118.19STL5.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Der Berufsangehörige ist der Verletzung von Berufspflichten schuldig.
Ihm wird ein Verweis erteilt.
Er wird zu einer Geldbuße von 2.000,- Euro verurteilt.
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 57 Abs. 1, Abs. 2, 89, 90 StBerG
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