08 O 497/12•Landgericht Münster, 2012-12-14, 08 O 497/12
Landgericht Münster, 2012-12-14, 08 O 497/12
08 O 497/12Kantonsgericht14.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 O 497/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-14
Aktenzeichen: 08 O 497/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:1214.08O497.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Verfügung, deren Voraussetzungen die Antragsteller mit anliegender Antragsschrift dargelegt und glaubhaft gemacht haben, und wegen der besonderen Dringlichkeit des Falles ohne vorherige mündliche Verhandlung gemäß §§ 935 ff., 940 ff. ZPO untersagt, den minderjährigen T, geb. XXX, zu veranlassen, ein Flugzeug zu besteigen, das ihn gegen seinen Willen von einem Ort in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Deutschland befördert.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine gegen die Geschäftsführer der Antragsgegnerin zu vollziehende Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren angedroht.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.