016 O 195/12•Landgericht Münster, 2012-12-07, 016 O 195/12
Landgericht Münster, 2012-12-07, 016 O 195/12
016 O 195/12Kantonsgericht07.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 016 O 195/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-07
Aktenzeichen: 016 O 195/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:1207.016O195.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.233,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gemäß Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 535,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 44 % und die Klägerin zu 56 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.
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