Landgericht Münster, 2012-11-26, 02 O 465/11

02 O 465/11Kantonsgericht26.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 465/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-26

Aktenzeichen: 02 O 465/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:1126.02O465.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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