7 Qs 68/12•Landgericht Münster, 2012-11-07, 7 Qs 68/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7 Qs 68/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: 7 Qs 68/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:1107.7QS68.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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