022 O 37/11•Landgericht Münster, 2012-09-21, 022 O 37/11
Landgericht Münster, 2012-09-21, 022 O 37/11
022 O 37/11Kantonsgericht21.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 022 O 37/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-21
Aktenzeichen: 022 O 37/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0921.022O37.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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