12 Qs-70 Js 175/11-35/12•Landgericht Münster, 2012-09-10, 12 Qs-70 Js 175/11-35/12
Landgericht Münster, 2012-09-10, 12 Qs-70 Js 175/11-35/12
12 Qs-70 Js 175/11-35/12Kantonsgericht10.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 12 Qs-70 Js 175/11-35/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-10
Aktenzeichen: 12 Qs-70 Js 175/11-35/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0910.12QS70JS175.11.35.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Die Beschwerden werden auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
Die Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der genannten Beschlüsse werden kostenpflichtig zurückgewiesen.
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