Landgericht Münster, 2012-09-10, 12 Qs-70 Js 175/11-35/12

12 Qs-70 Js 175/11-35/12Kantonsgericht10.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 12 Qs-70 Js 175/11-35/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-10

Aktenzeichen: 12 Qs-70 Js 175/11-35/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0910.12QS70JS175.11.35.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Die Beschwerden werden auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.

Die Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der genannten Beschlüsse werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

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