2 Ks-30 Js 33/11-6/11•Landgericht Münster, 2012-03-12, 2 Ks-30 Js 33/11-6/11
Landgericht Münster, 2012-03-12, 2 Ks-30 Js 33/11-6/11
2 Ks-30 Js 33/11-6/11Kantonsgericht12.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 33/11-6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-12
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 33/11-6/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0312.2KS30JS33.11.6.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten O und G werden jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften : §§ 211 Abs. 1 und 2, 251, 25 Abs. 2, 52 StGB
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