3 Qs-72 Js 6994/11-1/12•Landgericht Münster, 2012-01-10, 3 Qs-72 Js 6994/11-1/12
Landgericht Münster, 2012-01-10, 3 Qs-72 Js 6994/11-1/12
3 Qs-72 Js 6994/11-1/12Kantonsgericht10.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 3 Qs-72 Js 6994/11-1/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-10
Aktenzeichen: 3 Qs-72 Js 6994/11-1/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0110.3QS72JS6994.11.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt O aus N zum Verteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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