Landgericht Münster, 2011-12-22, 111 O 76/10

111 O 76/10Kantonsgericht22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 111 O 76/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: 111 O 76/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1222.111O76.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 15.09.2011 bleibt aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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