012 O 199/11•Landgericht Münster, 2011-10-10, 012 O 199/11
Landgericht Münster, 2011-10-10, 012 O 199/11
012 O 199/11Kantonsgericht10.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 012 O 199/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-10
Aktenzeichen: 012 O 199/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1010.012O199.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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