Landgericht Münster, 2011-10-10, 012 O 199/11

012 O 199/11Kantonsgericht10.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 012 O 199/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-10

Aktenzeichen: 012 O 199/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1010.012O199.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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