Landgericht Münster, 2011-10-10, 012 O 101/11

012 O 101/11Kantonsgericht10.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 012 O 101/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-10

Aktenzeichen: 012 O 101/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1010.012O101.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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