Landgericht Münster, 2011-08-01, 02 O 23/11

02 O 23/11Kantonsgericht01.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 23/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-01

Aktenzeichen: 02 O 23/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0801.02O23.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerbeklagte wird verurteilt, an die Widerklägerin 4.045,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Mai 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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