5 T 126/11•Landgericht Münster, 2011-05-02, 5 T 126/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 126/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-02
Aktenzeichen: 5 T 126/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0502.5T126.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, wobei zur Klarstellung darauf hingewiesen wird, dass aufgrund des angefochtenen Beschlusses vom 02.02.2011 eine Rückforderung etwa zu viel gezahlter Vergütungsbeträge nicht möglich ist.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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