015 O 113/10•Landgericht Münster, 2011-04-07, 015 O 113/10
Landgericht Münster, 2011-04-07, 015 O 113/10
015 O 113/10Kantonsgericht07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 113/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: 015 O 113/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0407.015O113.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 191.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2010 zu zahlen. Die Beklagten zu 2) und 3) haften als Gesamtschuldner, die Beklagte zu 1) wie eine weitere Gesamtschuldnerin.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 16 % und den Beklagten zu 84 % auferlegt; dabei haften die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner, die Beklagte zu 1) wie eine weitere Gesamtschuldnerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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