012 O 381/08•Landgericht Münster, 2011-02-24, 012 O 381/08
Landgericht Münster, 2011-02-24, 012 O 381/08
012 O 381/08Kantonsgericht24.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 012 O 381/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: 012 O 381/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0224.012O381.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt,
an die Klägerin 6.874,93 Euro nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.3.2008 als Gesamtschuldner zu zahlen;
die Klägerin von einer anwaltlichen Gebührenforderung i.H.v. 603,93 Euro Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 78% und die Beklagten 22%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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